01.08.2003 · Fachbeitrag · Ansparabschreibung
Erhöhung „rettet“ Eigenheimförderung
| Die Bildung bzw. Erhöhung einer Ansparabschreibung ist auch zulässig, wenn sie dazu dient, die Einkommensgrenzen für die Eigenheimförderung einzuhalten. Das hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf rechtskräftig entschieden. Im Urteilsfall wollte ein Unternehmer im Einspruchsverfahren die Ansparabschreibung erhöhen, die er für den Kauf eines Pkw gebildet hatte. Ziel war es, die Grenzen für die Eigenheimförderung einzuhalten. Während des Einspruchsverfahrens stellte das Finanzamt fest, dass der Unternehmer den Pkw nicht gekauft und die Ansparabschreibung Gewinn erhöhend aufgelöst hatte. Daher verweigerte es die höhere Ansparabschreibung. Anders das FG: Es erkannte die erhöhte Ansparabschreibung mit folgender Begründung an: |
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