01.12.2004 · Fachbeitrag · Ansparabschreibung
Keine "Sammelrücklage" möglich
| Auch mit einer Ansparabschreibung können am Jahresende Steuern gespart werden. Wichtig zu wissen: Die erforderliche Rücklage muss für jede geplante Investition einzeln gebildet werden (§ 7g Einkommensteuergesetz). Es reicht nicht, einen einheitlichen Rücklagenbetrag für mehrere Investitionen anzugeben, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung. (Beschluss vom 16.6.2004, Az: X B 172/03; Abruf-Nr. 042447) |
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