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  • 01.01.2007 | Antwort auf Leseranfragen

    Korrektes Honorar bei kleinen Projekten

    Immer wieder erreichen uns in der Redaktion Anfragen, wie das Honorar bei kleinen Projekten mit mündlichem Vertrag auskömmlich abgerechnet werden kann. In der Praxis gelingt es oft nicht, einen schriftlichen Planungsvertrag zu Stande zu bringen. Erfahren Sie nachfolgend anhand eines Falls aus der Praxis, wie Sie dieses Problem in den Griff bekommen.  

    Typisches Beispiel als Ausgangssituation

    Ein Architekt erhält mündlich den Auftrag für die notwendigen Planungsleistungen (= Generalplanung) zum Umbau eines Wohnhauses mit Einbau eines Aufzugs, dem Bau einer freistehenden Doppelgarage mit geneigtem Dach und der Neugestaltung der Freiflächen (ca. 900m2). Das Projekt wird abgebrochen, nachdem die Baugenehmigung erteilt worden ist. Auf dieser Basis ist das Honorar abzurechnen.  

     

    Vier Honorarberechnungsgrundsätze beachten

    Um bei diesem Fall honorarmäßig auf solidem Grund zu stehen, sollten Sie vier Grundsätze beachten:  

     

    1. Die Honorarberechnung ist konsequent nach Planbereichen getrennt – je Planbereich eine Rechnungsposition – vorzunehmen.

     

    Unser Tipp: Stellen Sie nur eine Rechnung. Gliedern Sie diese in eigene Rechnungspositionen je Planbereich. Diese Rechnung wird vom Bauherrn eher akzeptiert als wenn Sie für jeden Planbereich eine eigene Rechnung stellen (obwohl das Ergebnis gleich ist).