02.06.2008 | Antwort auf Praxisfragen
Bauorganisation: Nicht alle Maßnahmen sind Grundleistungen der Bauleitung
Bei großen Projekten tauchen immer wieder zwei Fragen auf: Um welche Themen der allgemeinen Bauorganisation muss sich das Planungsbüro kümmern? Und wo beginnen die Bauherrnleistungen?
Es kommt auf den Vertrag an
Die Antwort lautet: Es kommt nur darauf an, was Sie vertraglich vereinbart haben. In diesem Zusammenhang sollten Sie aber klären,
- was ein Planungsbüro im Rahmen der Grundleistungen übernehmen muss und
- wie darüber hinausgehende Leistungen sinnvoll vereinbart werden, um spätere Honorarverluste zu vermeiden.
Leistungskatalog außerhalb der Grundleistungen
Die folgenden Leistungen gehören nicht zu den Grundleistungen nach HOAI (mit der Folge, dass Sie dafür ein gesondertes Honorar vereinbaren müssen, wenn Sie diese Leistungen erbringen wollen):
Checkliste möglicher Leistungen
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Auftraggeber ist für die allgemeine Ordnung zuständig
Die allgemeine Ordnung auf der Baustelle und das allgemeine Zusammenwirken der Baufirmen obliegt dem Auftraggeber selbst. Hier gibt es eine entsprechende Regelung in § 4 VOB/B. Da die VOB/B auch als DIN 1961 existiert, kann davon ausgegangen werden, dass an dieser Auffassung nicht zu rütteln ist.
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