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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Benzingutscheine - Überzeugen Sie Ihr Finanzamt

    | In der März-Ausgabe 2001 haben wir Sie über die Möglichkeit informiert, Arbeitnehmern monatlich Warengutscheine (zum Beispiel Benzingutscheine) mit einem Nennwert bis 50 DM (ab 2002 bis 50 €) als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei zu überlassen. Grundlage ist eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Berlin (Abruf-Nr. 010130). Aus vielen Leserfragen wissen wir, dass einige Finanzämter das Modell nicht anerkennen wollen. Fakt ist: Die Verfügung bindet nur die Finanzämter Berlins. Die zu Grunde liegende Vorschrift (§ 8 Ab-satz 2 Einkommensteuergesetz) gilt aber in allen Bundesländern. |