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  • 01.04.2003 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Benzingutscheine nur noch mit Literangabe

    | Warengutscheine, auf denen ein anzurechnender Betrag oder ein Höchstbetrag angegeben ist, will der Fiskus seit dem 1. April 2003 nicht mehr als Sachbezug innerhalb der 50-Euro-Freigrenze anerkennen. Das steht in einem Erlass aus dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, der bundesweit gilt. Betroffen sind vor allem Gutscheine über Waren, die Preisschwankungen unterliegen (Benzingutscheine). |