01.05.2003 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Überstunden-Verpflegung in Restaurants
| Damit Termine eingehalten (und Vertragsstrafen vermieden) werden können, ist es manchmal unumgänglich, dass Mitarbeiter oder Projektteams Überstunden oder gar Nachtschichten „fahren“. Wenn Sie diese Mitarbeiter auf Ihre Kosten während der dringenden Projektarbeiten im Restaurant verköstigen, drückt der Fiskus ein Auge zu. Nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg sind dies keine normale „Bewirtungen“. Die Verköstigung Ihrer Mitarbeiter erfolgt vielmehr in Ihrem eigenen betrieblichen Interesse und ist für Ihre Arbeitnehmer lohnsteuerfrei (Urteil vom 24.7.2002, Az: VI 226/99; Abruf-Nr. 030351). |
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