01.09.2006 | Arbeitshilfe
So berechnen Sie die mitverarbeitete Bausubstanz bei besonderen Altbauten
In den zurückliegenden Ausgaben haben wir mehrfach über die Ermittlung der anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter vorhandener Bausubstanz berichtet. Dabei haben wir Ihnen eine Formel vorgestellt, wie Sie die anrechenbaren Kosten ermitteln. Ein Element dieser Formel ist der Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz, der in Form des heute ortsüblichen Einheitspreises für das betreffende Bauteil dargestellt wird.
Die Ermittlung des ortsüblichen Preises ist nicht immer einfach. Wie Sie in einem „normalen“ Fall (Umbau einer Volkshochschule) vorgehen, haben wir Ihnen in der Februar-Ausgabe 2005 gezeigt. Neu-Abonnenten finden diesen Beitrag auf der Archiv-CD-Rom.
Wertansatz bei historisch wertvollen Altbauten
Noch schwieriger ist es, die ortüblichen Preise zu ermitteln, wenn es sich bei dem umzubauenden Gebäude um einen historisch wertvollen Altbau handelt. In den gängigen Datenbanken und auch in der Fachliteratur finden Sie dazu kaum Hilfsmittel.
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