01.01.2007 | Arbeitshilfe
So ermitteln Sie die mitverarbeitete Bausubstanz bei besonderen Altbauten
In der Vergangenheit haben wir mehrfach über die Ermittlung der anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter vorhandener Bausubstanz berichtet. Dabei haben wir Ihnen eine Formel vorgestellt, wie Sie die anrechenbaren Kosten ermitteln. Ein Element dieser Formel ist der Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz, der in Form des heute ortsüblichen Einheitspreises für das betreffende Bauteil dargestellt wird.
Die Ermittlung des ortsüblichen Preises ist nicht immer einfach. Wie Sie in einem „normalen“ Fall (Umbau einer Volkshochschule) vorgehen, haben wir Ihnen in der Februar-Ausgabe 2005 gezeigt. Neu-Abonnenten finden diesen Beitrag auf der Archiv-CD-ROM.
Hilfe beim Wertansatz bei besonderen Altbauten
Noch schwieriger ist es, die ortüblichen Preise zu ermitteln, wenn es sich bei dem umzubauenden Gebäude um einen besonderen oder historisch wertvollen Altbau handelt. In den gängigen Datenbanken und auch in der Fachliteratur finden Sie dazu kaum Hilfsmittel.
Erstveröffentlichung zu ortsüblichen Preisen
Diese Lücke schließt unsere zweiteilige Beitragsserie, die wir in der Ausgabe September 2006 (Seite 15 bis 16) gestartet haben und mit diesem Beitrag abschließen. Im September haben wir eine Berechnungshilfe für die Ermittlung der vorhandenen Bausubstanz bei Denkmälern vorgestellt.
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