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  • 01.02.2008 | Arbeitslosenversicherung

    Beitragssatz für freiwillige Arbeitslosenversicherung

    Der sinkende Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung sorgt dafür, dass auch der Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung, von der ja auch Planer am Bau Gebrauch machen können, sinkt. Als beitragspflichtiges Entgelt gelten 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße. Welche Bezugsgröße anzusetzen ist, richtet sich danach, in welchem Teil Deutschlands die Tätigkeit ausgeübt wird. Damit ergeben sich folgende monatlichen Beiträge:  

     

    2006  

    2007  

    2008  

    Alte Bundesländer  

    39,81 Euro  

    25,73 Euro  

    20,50 Euro  

    Neue Bundesländer  

    33,56 Euro  

    22,05 Euro  

    17,33 Euro  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 3 | ID 117328