01.12.2002 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Streit über Berichtigung einer Lohnsteuerkarte
| Der Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Berichtigung einer Lohnsteuerkarte ist Sache des Arbeitsgerichts und gehört nicht vor das Finanzgericht. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jüngst - nachvollziehbar - entschieden. Wehren Sie sich also in einem Arbeitsgerichtsprozess gegen eine entsprechende Verweisung, die den Prozess unnötig in die Länge zieht. (Beschluss vom 23.9.2002, Az: 1 K 1626/02) (Abruf-Nr. 021576) |
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