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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Arbeitszimmer

    Architekten können Kosten voll absetzen

    | Ehrlich gesagt, haben wir schon viel früher damit gerechnet, dass ein Betriebsprüfer auf die Idee kommen könnte, einem Büroinhaber den Abzug der Arbeitszimmer-Kosten nur bis maximal 2.400 DM zuzulassen. Betroffen sind vor allem „Ein-Mann-Büros“, die nur ein kleines Büro im eigenen Haus oder der Mietwohnung haben. Hier liegt es für manchen Finanzbeamten auf der Hand, dass das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildet. |