01.01.2004 · Fachbeitrag · Aufbewahrungsfristen
Welche Unterlagen Sie seit dem 1. Januar in den Reißwolf geben dürfen
| Der 1. Januar ist immer auch ein Stichtag, um seine Ablagesysteme zu entrümpeln. Wenn Sie sich jetzt ans Werk machen wollen, müssen Sie unterschiedliche Aufbewahrungsfristen beachten. Je nachdem, ob Sie Unterlagen für eigene Honorar- oder Gewährleistungsansprüche, für Herausgabeansprüche des Auftraggebers oder aus steuerlichen Gründen aufbewahren, gelten nämlich andere Fristen. Unser Beitrag bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
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