01.11.2005 | Auftragsanbahnung in schwierigen Zeiten – Teil II
So meistern Sie alle rechtlichen Probleme bei mündlichen Verträgen
In diesen – schwierigen – Zeiten ist es nicht immer möglich, mit Ihrem potenziellen Auftraggeber einen schriftlichen Vertrag zu vereinbaren. Die Risiken, die sich für Sie daraus ergeben, dass
- Sie nachweisen können, dass ein – zumindest konkludent geschlossener – Architekten-/Ingenieurvertrag vorliegt,
- Sie Honorare für Besondere Leistungen nur schwer durchsetzen können,
- es Ihnen schwer fallen wird, den Vertrags- und damit auch Haftungsumfang zu bestimmen bzw. einzugrenzen.
Diese Risiken können Sie nur dadurch minimieren, dass Sie mit dem Auftraggeber während des Planungsprozesses kommunizieren. Wie Sie hier optimal vorgehen. erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Fehlende Schriftform durch Korrespondenz kompensieren
Die Kommunikation kann den Makel der fehlenden Schriftform zwar nicht vollständig heilen. Aber in vielen Bereichen können Sie durch wechselseitigem Schriftverkehr wichtige Übereinkünfte sozusagen ersatzweise erzielen, die Sie für die Bestimmung des Vertragsinhalts und des Honorars benötigen.
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