01.07.2002 · Fachbeitrag · Ausführung auf Basis der Entwurfsplanung
Auftraggeber trägt Risiken selbst
| Ist ein Bauträger oder Generalunternehmer im Wohnungsbau mit von der Partie, werden Architekten und Ingenieure aus völliger Unkenntnis der Sachlage häufig nur bis zur Baugenehmigung beauftragt. Den Rest, so die selbstbewussten Bauträger, könne man selbst. Das hat zur Folge, dass an der Schnittstelle zwischen Architekt/Ingenieur und Bauträger/GU bei späteren Baumängeln regelmäßig Probleme auftreten. In diese sollten Sie sich nicht hineinziehen lassen. Im Folgenden schildern wir Ihnen einen typischen Fall und leiten daraus Verhaltensregeln für das Tagesgeschäft ab. |
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