01.06.2006 | Auslandsengagement
Vorsteuervergütung im EU-Ausland: Stichtag 30. Juni 2006
Wurde Ihr Planungsbüro im Jahr 2005 im Rahmen von Planungsleistungen oder einer Geschäftsreise ins EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, können Sie diese vom ausländischen Finanzamt zurück verlangen. Stichtag für den Erstattungsantrag ist der 30. Juni 2006. Es handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Wichtig: Die meisten EU-Staaten erwarten, dass Sie den Antrag auf einem Original-Formular in der jeweiligen Landessprache stellen. Dem Antrag müssen Sie sämtliche Originalbelege, eine Auflistung der zu erstattenden Vorsteuern und eine Unternehmerbescheinigung eines deutschen Finanzamts vorlegen.
Unser Tipp: Das Bundeszentralamt für Steuern (früher Bundesamt für Finanzen) erläutert Ihnen unter www.bzst.de, bei welcher Behörde im Ausland Sie den Vordruck zur Vorsteuervergütung ordern können. Da das Risiko besteht, dass Ihre Originalbelege auf dem Postweg ins Ausland verloren gehen, sollten Sie vor dem Versand von allen Belegen Kopien anfertigen.