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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Baubetreuung

    Leistungen im Rahmen der SiGe-Koordination

    | In der Ausgabe 12/2001 hatten wir über Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im Rahmen der Baustellenverordnung berichtet. Dabei wurden Anhaltswerte genannt, ab wann ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt wer-den muss. Dazu teilen wir mit, dass der Koordinator bereits bei mehreren (also zwei) gleichzeitig auf der Baustelle tätigen Unternehmen/Arbeitgebern erforderlich ist. Wann zusätzliche Maßnahmen (Erstellung eines SiGe-Plans und einer „Unterlage“, Vorankündigung an Baubehörde) erforderlich werden, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen: |