01.08.2003 · Fachbeitrag · Baubetreuung
SiGe- Koordinator haftet nicht unbeschränkt
| Architekten scheuen sich noch häufig, die SiGe- Koordination selbst zu übernehmen, weil sie der Auffassung sind, der Koordinator trage bei einem Unfall eine zu große Verantwortung. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg zeigt, dass diese Sorge so nicht begründet ist. Nach Ansicht des OLG darf ein SiGe- Koordinator für einen Baustellenunfall nicht haftbar gemacht werden, wenn nicht bewiesen ist, dass er seine Überprüfungspflichten vernachlässigt hat. Im konkreten Fall hatte der SiGe- Koordinator den Einbau von Absturzsicherungen angeordnet. Obwohl diese tatsächlich ausgeführt worden war, stürzte an dieser Stelle ein Arbeiter durch eine nicht gesicherte Öffnung an der Geschossdecke ab. Wer die Absturzsicherung zwischenzeitlich demontiert hatte, konnte nicht geklärt werden. Damit war auch nicht zu beweisen, dass der SiGe- Koordinator mangelhaft gearbeitet hatte. (Urteil vom 11.9.2002, Az: 8 U 29/02) |
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