01.07.2004 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Anrechenbarkeit von Sonderbauteilen wirkt sich nachhaltig auf das Honorar aus
| Es hat sich herumgesprochen, dass die anrechenbaren Kosten mitverarbeiteter Bausubstanz auch dann in die Honorarrechnung aufgenommen werden dürfen, wenn es an einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung fehlt. Auch wir haben Sie für die Abrechnung fit gemacht. In mehreren Beiträgen haben wir Ihnen anerkannte Berechnungsverfahren vorgestellt, wie Architekten, Tragwerksplaner und Fachingenieure mitverarbeitete Bausubstanz berechnen. |
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