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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Architekt haftet nicht für alles

    | Beim Bauen im Bestand treffen drei verschiedene Haftungsrisiken aufeinander: Die des Planers, des ausführenden Unternehmers und des Auftraggebers. Die Abgrenzung dieser Haftungsrisiken ist schwierig. Anhaltspunkte liefert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg. Es ging um Wasserrohre an Dachabseiten bzw. an Unterseiten von Überdachungen, die durch Frosteinwirkung geplatzt waren. Weil alle Beteiligten ihre Pflichten nicht erfüllt hatten, mussten sie alle haften. Aus dem OLG-Urteil ergibt sich, was von Ihnen und den übrigen Beteiligten im Rahmen der Frostvorsorge verlangt wird: |