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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Architekten und Ingenieure haften nicht für alle Unfälle auf der Baustelle

    | Beim Bauen im Bestand gibt es häufig Ärger wegen angeblich unzureichender Kontrollen durch den Architekten. Viele Auftraggeber und Bauunternehmen sind der Meinung, dass der Architekt für alle Vorkommnisse auf der Baustelle einstehen muss und vernachlässigen die eigenen Pflichten. Ein Fall aus der Praxis belegt aber, dass Planer und Bauleiter nicht für alle Vorkommnisse am Bau haften. |