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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Leistungspositionen statt Stundenlohn

    | Immer mehr Auftraggeber versuchen, das Honorar nachträglich zu kürzen. Beim Bauen im Bestand droht besondere Gefahr. So hat das Oberlandesgericht Braunschweig in einer bislang nicht sonderlich beachteten, aber wichtigen Entscheidung aus dem Februar 2002 für Recht erkannt, dass ein Honorarabzug möglich ist, wenn der Planer in der Leistungsphase 6 keine Ausschreibung mit Mengenermittlung erstellt hat und den Auftrag stattdessen lediglich nach Stundenlohn und Materialkosten auf Nachweis vorbereitet hat. Damit rechtfertigten die Richter eine Honorarreduzierung von immerhin zwei Prozent, obwohl der Planer für zwei Gewerke (Dach und Fassade) Ausschreibungsunterlagen erstellt hatte. |