01.09.2001 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand
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| Immer wieder entstehen beim Bauen im Bestand gravierende Haftungsprobleme, weil der baufachliche Umfang der Planungstätigkeiten an den Schnittstellen Altsubstanz - Neubauteile und die konstruktive Einbeziehung bereits vorhandener Altbaukonstruktionen nicht geklärt sind. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Urteil vom14.9.1999, Az: 3 U 1918/98). Das OLG hat einen Architekten verurteilt, der bei einer Sanierungsplanung die bisherige Art der Altbaukonstruktionen nicht auf ihre Funktion und mögliche Zusammenwirkung mit den neu geplanten Konstruktionen überprüft hatte. Die Entscheidung ist vor kurzem rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hat die beantragte Revision nämlich nicht angenommen (Beschluss vom 10.5.2001, Az: VII ZR 379/99). |
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