01.07.2003 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand
Sonderabschreibung für Baudenkmäler auch für Neubau einer Tiefgarage
| Nahezu 50 Prozent der Bauleistungen werden heute schon „im Bestand“ erbracht. Der Steuergesetzgeber fördert diese Investitionen bisher leider nicht im gewünschten Maß. Die rühmliche Ausnahme bildet die Sonderabschreibung für Baudenkmäler nach den §§ 7i bzw. 10f Einkommensteuergesetz (EStG). In diesem Bereich könnten sich sogar noch größere Marktchancen auftun. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich die „Baudenkmal- Förderung“ in einer aktuellen Entscheidung auf Neubauten (im konkreten Fall eine Tiefgarage) ausgeweitet. |
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