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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Bauen im Bestand

    Umbauzuschlag bei raumbildendem Ausbau

    | Bei raumbildenden Ausbauten ist ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad der Umbauzuschlag in Höhe von 25 Prozent auf das Honorar berechtigt. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Oldenburg getroffen. Ohne Zuschlag sei das Honorar nicht angemessen, so die Begründung der Oldenburger Richter. |