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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Bauherrn-Beratung

    Bei Investorenprojekten sollten Sie Ihr Haftungsrisiko minimieren

    | Investorenprojekte bergen von Natur aus Risiken für alle Beteiligten - auch für den Architekten. Er muss aufpassen, dass er für Verlustgeschäfte nicht vom Auftraggeber in Anspruch genommen wird. Sie tun deshalb gut daran, Ihre Beratungspflichten sehr sorgfältig zu erfüllen. Das zeigt ein Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden hat. |