08.01.2010 | Bauleitung aktuell
Nachtragsvereinbarungen ausführender Unternehmen: Zwei wichtige Urteile
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg und das Landgericht (LG) Dresden haben zum Thema „Nachträge ausführender Unternehmen“ wichtige Entscheidungen gefällt, die Sie kennen sollten, um Pflichten in den Leistungsphasen 6 und 7 optimal zu erfüllen.
OLG Brandenburg: Keine Vorleistungspflicht der Baufirma
Der ausführende Auftragnehmer darf die Leistung verweigern, wenn der Auftraggeber den Abschluss einer Nachtragsvereinbarung trotz Änderungen gegenüber dem vereinbarten Vertragssoll ablehnt und nachhaltig bei dieser Ablehnung bleibt (Urteil vom 23.4.2009, Az: 12 U 111/04; Abruf-Nr. 093987).
kreten Fall war ein Bauunternehmen nach einer funktionalen Ausschreibung nicht bereit, ohne Abschluss einer Nachtragsvereinbarung Änderungen gegenüber dem Vertragsinhalt für die Lüftungsanlage eines Speisesaals zu erbringen. Der Auftraggeber setzte eine Frist, bis zu der die Firma die Bauarbeiten auszuführen habe und kündigte nach fruchtlosem Fristablauf. Im anschließenden Gerichtsverfahren forderte der Auftraggeber Schadenersatz. Die Baufirma ihrerseits forderte Vergütung und Schadenersatz aus dem Vertragsverhältnis. Das OLG gab dem Bauunternehmen Recht.
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