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  • 01.03.2010 | Bauleitung aktuell

    Natursteinarbeiten: Diese Leistungen müssen kontrolliert werden

    Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat klargestellt, welche Kontrollleistungen bei Natursteinarbeiten notwendig sind, welche Leistungen dem ausführenden Unternehmer obliegen, und was in Sachen Pflegeaufwand zu beachten ist.  

     

    Der Fall

    Für den Umbau eines Verwaltungsgebäudes waren Natursteinarbeiten in Auftrag gegeben worden. Die Arbeiten sollten aus Termingründen über das Wochenende ausgeführt werden. Der Bauleiter hatte den genauen Verlegeplan mit dem ausführenden Unternehmen abgestimmt. Die Randfugen waren ohne konkrete Verortung dagegen nur grundsätzlich vereinbart. Nach der Ausführung geriet der ausführende Unternehmer in Insolvenz.  

     

    Der Bauherr rügte ein uneinheitliches Fugenbild als gestalterischen Mangel sowie Risse im Bodenbelag der Natursteinplatten. Außerdem monierte er, dass die Natursteinplatten täglich gereinigt werden müssten und damit einen unverhältnismäßig hohen Reinigungsaufwand erforderten. Er forderte deshalb vom Planungsbüro Schadenersatz in Höhe von rund 180.000 Euro.  

     

    OLG definiert Pflichten des Architekten bzw. Bauleiters