01.05.2007 | Baurecht
Reihenhäuser: Vermessungsgebühren je Bauantrag
Wird bei einer Reihenhausbebauung für jedes Reihenhaus ein besonderer Lageplan gefertigt, fallen die Gebühren für die Lageplanerstellung je Reihenhaus an (und nicht insgesamt für die Bebauung). Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Hessen entschieden.
Wichtig: Ausgelöst werden solche Streitfälle in der Regel dadurch, dass bei der Kalkulation der Preise für den Verkauf der Reihenhäuser diese Gebühren nicht je Bauantrag gesondert kalkuliert werden. Dass Bauträger und alle anderen Investoren oder Planer, die die kompletten Planungen und Gebühren übernommen haben, darum nicht herumkommen, ist durch das VGH-Urteil jetzt endgültig klargestellt. (Urteil vom 7.9.2006, Az: 5 UE 3215/04) (Abruf-Nr. 071443)
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 2 | ID 111619