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  • 04.11.2010 | Baurecht

    Solaranlagen künftig auch auf Baudenkmälern möglich

    Künftig können auch auf Baudenkmälern vermehrt Solaranlagen installiert werden. Anlass für diese Trendwende ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 9.9.2010, Az: 16 K 26.1; Abruf-Nr. 103494). Die Richter haben eine Interessensabwägung vorgenommen und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:  

    1. Die erneuerbaren Energien werden immer bedeutender; dem ist auch allgemein Rechnung zu tragen.
    2. Die Klimaschutzziele haben mittlerweile Verfassungsrang und daher höhere Bedeutung als früher.
    3. Der Denkmalwert wird durch einen Bau auf die rückwärtige (von der Straße abgewandte) Dachfläche nur gering beeinträchtigt.
    4. Die Schutzwürdigkeit eines Denkmal-Ensembles steht gegebenenfalls zurück, wenn andere Teile des Ensembles bereits durch Umbauten in ihrer Erlebbarkeit beeinträchtigt sind.
    5. Die Privatinteressen und die öffentlich-rechtlichen Interessen sind abzuwägen.

    Praxishinweis: Denkmalschutzgesetze sind Ländersache. Die Gesetze unterscheiden sich aber nur in geringem Umfang, sodass diesem Urteil bundesweite Signalwirkung zukommen dürfte.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 2 | ID 139796