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  • 01.03.2005 | Bauüberwachung

    Aktuelles Urteil zu Ihren Pflichten in Lph 8

    Wenn Sie mit der Leistungsphase (Lph) 8 betraut sind, tun Sie gut daran, Ihre Pflichten sehr, sehr ernst zu nehmen. Alles was zählt, ist, dass Sie durch Ihre Bauüberwachung dazu beitragen, dass ein mangelfreies Werk entsteht.  

     

    Hohe Intensität der Bauüberwachung

    Die Rechtsprechung stellt in diesem Zusammenhang an Sie hohe Anforderungen. Das wurde jetzt erst wieder durch das Landgericht (LG) Berlin bestätigt. Zwei Aussagen des LG sind ganz besonders wichtig (Urteil vom 9.12.2004, Az: 5 O 529/02; Abruf-Nr. 050505):  

     

    • Bei wichtigen Bauarbeiten, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, sind Sie zu einer besonders intensiven Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet. Als Beispiele nennt das LG Abdichtungs- und Isolierarbeiten.

     

    • Ihre Objektüberwachungspflichten verschärfen sich noch einmal, wenn sich im Verlauf der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben. Im Klartext: Eine gesteigerte Bauüberwachungspflicht trifft Sie, wenn unzuverlässige ausführende Unternehmen auf der Baustelle zu Gange sind.

     

    Berechnung von Mängelbeseitigungskosten