31.08.2009 | Bauüberwachung zeitnah abschließen
Lph 8 im Planbereich TGA: Fehlende Revisionsunterlagen sind ein Honorarkiller
von Dipl. Ing. Architekt Kurt Theobald, Kassel
Die Leistungen der Bauüberwachung haben einen immer längeren Nachlauf nach der Inbetriebnahme des Bauwerks. Das führt zu erheblichen Honorarverlusten und verlängerter Gewährleistung des Planers. Da die aktuelle Rechtsprechung die Haftungsrisiken eher noch verstärkt, sind vor allem TGA-Büros gut beraten, die Leistungsphase (Lph) 8 möglichst frühzeitig zu beenden.
Die neue rechtliche Ausgangslage
Die Rechtsprechung ging früher davon aus, dass mit der mangelfreien Errichtung eines Bauwerks die Leistungen der Bauüberwachung der Planer als erbracht galten. Diese Auffassung ist aber nicht mehr haltbar. Denn aus fachlichen Gründen werden die Ausführungsplanung und die Revisionsunterlagen nicht nur für die Errichtung, sondern auch für das Facility-Management benötigt. Das bestätigt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einer aktuellen Entscheidung.
Der Fall vor dem OLG Hamm
Eine Baufirma errichtete ein Altenheim. Es wurde eine förmliche Abnahme und die Übergabe der Revisionsunterlagen vor der Inbetriebnahme bzw. bei der Abnahme vereinbart. Die Baufirma kam jedoch ihrer Verpflichtung nicht nach, die Revisionsunterlagen an den Bauherrn zu übergeben.
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