· Fachbeitrag · HOAI
Objekttrennung bei Erschließungsanlagen: So sichern Sie sich ein auskömmliches Honorar
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare, nach HOAI, ingside®, Büsum
| Die richtige Bestimmung der Objekte ist aufgrund der Degression der Honorartafeln von fundamentaler Bedeutung für die Honorarermittlung. Denn je mehr Objekte vorliegen, desto höher ist das Honorar. Aus diesem Umstand ergeben sich unterschiedliche Interessen von Planern und Auftraggebern. Der Planer möchte viele Objekte, der Auftraggeber wenige. Doch wie wird die Anzahl der Objekte eines Bauvorhabens regelkonform bestimmt und was können Sie tun, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die eindeutigen Vorgaben der HOAI missachtet? PBP klärt auf. |
Auswirkungen der Objekttrennung auf das Honorar
Soll das Honorar für die Planung von Ingenieurbauwerken nach der HOAI ermittelt werden, stellt sich zunächst die Frage, um welche Objekte es sich handelt und welchen Leistungsbildern diese Objekte zuzuordnen sind. Dazu ist festzustellen, dass sich alle Vorschriften der HOAI immer nur auf ein einziges Objekt beziehen. Eine Ausnahme hiervon ist der § 11 ‒ Auftrag für mehrere Objekte. Das bedeutet, dass für jedes Objekt die beauftragten Leistungen zu erbringen sind, dass aber auch das Honorar für jedes Objekt zu berechnen ist. Das ergibt sich schon aus der Generalvorschrift des § 11 Abs. 1. Diese lautet:
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Umfasst ein Auftrag mehrere Objekte, so sind die Honorare vorbehaltlich der folgenden Absätze für jedes Objekt getrennt zu berechnen. |
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