01.10.2001 · Fachbeitrag · Bauverzögerung
Zusatzhonorar vertraglich vereinbaren
| Viele Baumaßnahmen verlängern sich während der Bauausführung ohne Verschulden des Planers. Nach der HOAI allein ist es aber kaum möglich, bei Bauverzögerungen zusätzliches Honorar abzurechnen. So hat zum Beispiel das Landgericht Heidelberg einem bauüberwachenden Büro selbst bei einer Bauzeitverlängerung von 8 auf 24 Monate kein Zusatzhonorar anerkannt (Urteil vom 4.5.1994, Az: 2 O 261/93). In dem Urteil wurde aber darauf hingewiesen, dass im Falle einer entsprechenden Vertragsklausel zusätzliches Honorar abgerechnet werden kann. Im folgenden Beitrag erfahren Sie deshalb, wie Sie sich das Zusatzhonorar in der Praxis sichern. |
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