01.06.2003 · Fachbeitrag · Besondere Leistungen
So rechnen Sie den Umbau von Ingenieurbauwerken richtig ab
| Beim Umbau von Ingenieurbauwerken wird Honorar verschenkt. Viele Büros geben sich mit dem Umbauzuschlag zufrieden. Sie übersehen, dass neben den Grundleistungen umbaubedingte Besondere Leistungen erforderlich sind, die sie ebenfalls abrechnen könnten. Die Abrechnung scheitert aber meist daran, dass die Besonderen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber nicht rechtzeitig angemeldet werden. Das ist aber notwendig, um das Honorar durchzusetzen. Erfahren Sie deshalb, wie Sie sich beim Umbau von Ingenieurbauwerken das vollständige Honorar sichern. |
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