01.07.2001 · Fachbeitrag · Betriebsübertragung
Kostenübernahme durch früheren Inhaber geht ins Leere
| Wenn der Senior sein Unternehmen auf den Junior überträgt, laufen betriebliche Kosten, die er für den Nachfolger übernimmt, steuerlich ins Leere. Weder der Vater noch der Sohn dürfen sie geltend machen. Das hat das Finanzgericht Saarland (Urteil vom 18.1.2001, Az: 1 K 194/98) jüngst für die Kosten einer Unternehmensanalyse entschieden, die nach der Betriebsübertragung auf den Sohn durchgeführt und vom Vater bezahlt worden war. |
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