01.10.2001 · Fachbeitrag · Betriebsveräußerung
Zwei-Stufen-Modell vor dem Aus
| Das von uns in der Juni- und Juli-Ausgabe propagierte „Zwei-Stufen-Modell“, mit dem Sie bei der Aufnahme eines Partners die Steuervergünstigungen (Freibetrag, halber durchschnittlicher Steuersatz) wie bei einer „normalen“ Büroveräußerung in Anspruch nehmen können, steht vor dem Aus. Ein „Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts“ der Bundesregierung sieht nämlich vor, dass der Gewinn aus einer Veräußerung eines Teils eines Anteils an einem Gemeinschaftsbüro ab dem 1. Januar 2002 nicht mehr begünstigt ist. Im Klartext heißt das: Veräußert der Senior-Partner eines Gemeinschaftsbüros nach dem Mini-Anteil von fünf Prozent in der zweiten Stufe weitere 45 Prozent an den Junior-Partner, so dass dessen Anteil nun 50 Prozent an dem Gemeinschaftsbüro beträgt, zählt dieser bisher begünstigte Gewinn aus dem Verkauf des zweiten Anteils ab dem 1. Januar 2002 als laufender Gewinn. |
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