01.04.2006 | BFH mit strengen Anforderungen
Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?
Wann ist ein Fahrtenbuch „ordnungsgemäß“? Diese Frage hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in zwei aktuellen Urteilen geklärt (Urteil vom 9.11.2005, Az: VI R 27/05; Abruf-Nr. 060681 und Urteil vom 16.11.2005, Az: VI R 64/04; Abruf-Nr. 060677).
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Nach Ansicht des BFH muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Fahrtenbuch muss zeitnah geführt werden. Wie viel Zeit Sie sich lassen können, legte der BFH leider nicht im Detail fest. Ein erst während des Klageverfahrens anhand von Notizzetteln erstelltes Fahrtenbuch war ihm auf jeden Fall zu spät.
- Die Fahrten sind vollständig und fortlaufend anzugeben einschließlich des am Ende jeder Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands.
- Das Fahrtenbuch muss gebunden, zumindest in sich geschlossen sein. Ein nachträglich anhand loser Notizzettel erstelltes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß.
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