01.08.2001 · Fachbeitrag · Bilanzierung versus Überschuss-Rechnung
Die richtige Gewinnermittlung sichert Ihnen Liquidität!
| Viele Architekten und Ingenieure ermitteln den Bürogewinn und damit ihre Steuerschuld auf Basis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). So einfach die so genannte Vier-Drei-Rechnung auch ist, so nachteilig ist sie für Sie. Im Regelfall werden nämlich Projektgewinne versteuert, die noch gar nicht entstanden sind. Büros, die Projekte mit langen Laufzeiten bearbeiten, sollten prüfen, ob der Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung, § 4 Absatz 1 EStG) nicht zweckmäßiger ist. |
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