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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Buchführung

    Freiwilligen Wechsel zur Bilanzierung gut überlegen

    | Wer nicht zur Bilanzierung verpflichtet ist, sollte sich einen freiwilligen Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung gut überlegen. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass Sie an diese Wahl für mindestens drei Jahre gebunden sind. Nur wer triftige Gründe hat (zum Beispiel eine nachvollziehbare Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse), darf vor den drei Jahren wieder wechseln. (Urteil vom 9.11.2000, Az: IV R 18/00) (Abruf-Nr. 010135) |