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  • 01.01.2006 | Buchführung

    Online-Bankauszüge reichen nicht aus!

    Selbst ausgedruckte Online-Bankauszüge reichen nicht als Beleg für Ihre Buchführung aus. Sie erfüllen Ihre steuerlichen Aufzeichnungspflichten (§ 147 Abgabenordnung) nur, wenn Sie die von den Kredit-instituten ausgedruckten Kontoauszüge in Papierform aufbewahren (Oberfinanzdirektion Münster, Verfügung vom 17.5.2005; Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 18/2005): Elektronische Kontoauszüge seien originär digitale Dokumente, bei denen besondere Anforderungen erfüllt sein müssten. Unter anderem dürften die übermittelten Daten vor dem Speichern bzw. Ausdruck nicht verändert werden können. Nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Koblenz reicht es aber aus, wenn Sie einen „Monatssammelkontoauszug“ Ihrer Bank in Papierform aufbewahren (Kurzinfo der Ertragssteuergruppe St 3 – Einkommensteuer– 125/05 vom 30.11.2005 – S 0315 A).  

    Unser Tipp: Für Ihre private Steuer-Erklärung genügen ausgedruckte Online-Auszüge als Zahlungsnachweis.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 2 | ID 95449