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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Buchführung

    Welche Unterlagen ab dem 1. Januar 2001 vernichtet werden dürfen

    | Im März des Jahres 1999 sind rückwirkend zum 1. Januar 1999 die Aufbewahrungsfristen von bestimmten Buchführungsunterlagen verlängert worden. Dies hat in vielen Ingenieur- und Architekturbüros für reichlich Verwirrung gesorgt. Lesen Sie daher auf der nächsten Seite, welche Belege Sie ab dem 1. Januar 2001 in den Reißwolf geben dürfen. |