01.02.2001 · Fachbeitrag · Bürowerbung auf Kraftfahrzeugen
Kollision mit Berufsrecht?
| Dem Thema „Werbung“ kommt immer größere Bedeutung zu. Bei vielen potenziell Erfolg versprechenden Maßnahmen stellt sich aber die Frage der rechtlichen Zulässigkeit. Das gilt auch für die Werbung auf Kraftfahrzeugen. Zu diesem Thema hat uns folgende Anfrage erreicht: „Ich würde meine büroeigenen Kfz gerne mit unserem Bürologo, Name, Anschrift, usw. beschriften. Schließlich sind die Fahrzeuge ständig in der Stadt unterwegs und das wäre eine gute Möglichkeit, auf unser Büro aufmerksam zu machen. Ist das standesrechtlich zulässig?“ |
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