01.09.2006 | Controlling im Planungsbüro
Darum lohnt sich auch für Sie die Teilnahme an einem Bürokostenvergleich
Inhaber und Geschäftsführer von Planungsbüros sollten ihre Erlöse und Kosten im Detail kennen. Das ist eine betriebswirtschaftliche Binsenweisheit, und nicht nur Basel II geschuldet. Denn selbst wenn Sie einen Auftrag nach HOAI abrechnen, ist das keineswegs die Gewähr dafür, dass Sie das Projekt wirtschaftlich erfolgreich abwickeln. Das wissen Sie nur, wenn Sie den Honoraren Ihre Kosten gegenüberstellen, und zwar zeitnah.
Doch die Erfassung und Auswertung von Kosten und anderer Unternehmensdaten bringt Ihnen noch einen weiteren Nutzen. Sie können sich mit anderen Büros vergleichen und die eigene Kostenstruktur anpassen. Dabei dienen die Erkenntnisse aus der detaillierten Betrachtung von gleichen oder ähnlichen Daten und Kennziffern anderer Unternehmen sowie der Umsetzung im eigenen Büro letztlich der Effizienzsteigerung und führen zu deutlichen Kosten- und damit Marktvorteilen. Dieser Beitrag ist deshalb ein Plädoyer dafür,
- Kosten im eigenen Büro zu erfassen (sofern Sie das noch nicht tun) und
- Ihre Daten mit denen der Branche zu vergleichen (etwa mit dem aktuellen Bürokostenvergleich von VBI und BDB) und
- Ihr Unternehmen nach diesen Erkenntnissen zu steuern.
Warum Kosten „öffentlich“ zugänglich machen?
Für viele Architekten und Ingenieure stellt die Transparenz der wirtschaftlichen Daten des eigenen Unternehmens (immer noch) ein schwieriges Thema dar. Die Erfahrungen des Autors zeigen, dass dieser Umgang mit wirtschaftlichen Daten vornehmlich durch die Eigentumsform und die Größe der Unternehmen geprägt wird. Am„offensten“ ist der Umgang in GmbH, AG oder anderen Formen privatrechtlicher Unternehmen, weil diese konkreteren Anforderun-gen der Buchführung und Bilanzierung unterliegen als Einzelunter-nehmen.
Vertraulichkeit der Unternehmensdaten ist gewährleistet
Dementsprechend offen gehen diese Büros wohl auch an das Thema „Benchmarking“ heran. Positiv hinzu kommt in den meisten Fällen eine Kosten- und Leistungstransparenz als Folge des unternehmensinternen Projektcontrollings. Dabei gilt natürlich zu beachten, dass Transparenz nicht uneingeschränkte Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und Interna bedeutet. Entscheidend für die Akzeptanz von Benchmark-Projekten ist die Vertraulichkeit der individuellen Unternehmensdaten gegenüber Mitbewerbern.
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