31.07.2008 | Dauerbrenner in Leistungsphase 5 bis 8
Prüfung von Werkstattplänen im Stahlhochbau: Aufwand und Haftungsrisiko minimieren
Die Prüfung von Werkstatt- oder Montageplänen ist ein Thema, das vielen Lesern unter den Nägeln brennt. Das kommt nicht von ungefähr. Die Praxis zeigt nämlich in der Tat, dass diese Leistung mit erheblichen Honorarverlusten und Haftungsrisiken verbunden ist. Da nahezu alle Planbereiche mit dem Problem zu kämpfen haben, erläutern wir nachfolgend, wie Sie durch eine optimale Organisation der Werkstattplanung im Stahlhochbau Honorar und Haftung in den Leistungsphasen 5 bis 8 ins Lot bringen.
Das Problem im Tagesgeschäft
Werkstatt- bzw. Montagepläne haben zwei „Problemschwerpunkte“: Sie fallen in vielen Planbereichen an (siehe Beispiele) und sie sind in der Regel noch mit anderen Planbereichen zu koordinieren. Das trifft in folgenden Fällen zu und macht die Sache schwierig:
- Stahl- und Metallbau, Fassadenkonstruktionen.
- Technische Ausrüstung (GWA, RLT, Heizungs-, Elektro- bzw. Medizintechnik).
- Betriebliche Einbauten.
- Allgemeine Einbauten / Innenausbau (Tischlerarbeiten, Geräteeinbauten, Einbaueinrichtungen).
- Rohbau (Fertigteilbau, vorgefertigte Bauelemente).
- Lieferung von Einbauten, die nicht Planungsgegenstand sind (zum Beispiel Maschinentechnik, die der Auftraggeber beschafft).
Die Probleme fangen in der Praxis damit an, dass ausführende Unternehmen bei der Entwicklung der Werkstattpläne an den Ausführungsplänen viele Änderungen vornehmen, sodass beim Planungsbüro schon in diesem Stadium ein hoher Abstimmungsaufwand entsteht. Im schlimmmsten Fall werden die Erstellung und anschließende Prüfung der Werkstattpläne zu eigenständigen – parallelen – Planungsprozessen. Dies hat zur Folge, dass Arbeit doppelt erledigt wird und Verantwortungen vermischt werden. Dem gilt es durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen.
Grundlagen für die Aufstellung und Prüfung im Stahlbau
Nachfolgend befassen wir uns damit, wie Sie die Werkstattplanung im Bereich der Stahlbauarbeiten im Stahlhochbau optimieren. Voraussetzung dafür, dass Sie die Inhalte der Ausführungsplanung klären, die von Ihrem Planungsbüro zu erbringen sind. Sie bilden nämlich die Grundlage für die Erstellung von Werkstattplänen. Zwei Varianten kommen in Frage:
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