01.09.2008 | Fortsetzung aus August-Ausgabe
Prüfung von Werkstattplänen im Bereich TGA: Aufwand und Haftung ins Lot bringen
Die Prüfung von Werkstatt- oder Montageplänen ist ein Thema, das vielen Lesern unter den Nägeln brennt. Die Praxis zeigt nämlich, dass diese Leistung mit erheblichen Honorarverlusten und Haftungsrisiken verbunden ist. In der August-Ausgabe haben wir Ihnen deshalb gezeigt, wie Architekten und Tragwerksplaner durch eine optimale Organisation der Werkstattplanung im Bereich Stahlhochbau Honorar und Haftung ins Lot bringen.
Umfang der nicht abrechenbaren Stunden begrenzen
In dieser Ausgabe widmen wir uns der Prüfung von Werkstatt- und Montageplänen im Planbereich der Technischen Ausrüstung (TGA). Auch hier gilt es, Verluste und Terminverzögerungen zu vermeiden und die Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Architekt, TGA-Planer und ausführendem Unternehmen zu steigern. Die Abgrenzung, welche Leistungen der beauftragte Unternehmer im Rahmen seiner Planungsleistungen bzw. Arbeitsvorbereitung erbringen muss, reicht bis in die Einzelheiten des Brandschutzes, den der Architekt ebenfalls zu verantworten hat.
Die Praxis zeigt: Wirtschaftliche Auftragsabwicklung ist in Gefahr
An dieser Schnittstelle ergeben sich häufig Streitfragen und enorme Arbeitszeitverluste sowie Terminverzögerungen. Das haben zahlreiche Gespräche mit Architekten und Ingenieurbüros zum Ergebnis. Der Redaktion ist zum Beispiel ein Projekt bekannt (Bau eines Verwaltungsgebäudes), bei dem beim Generalplaner bei – überschaubaren – Investitionskosten von drei Mio. Euro rund 50 Stunden an zusätzlicher Prüfung der Werkstattpläne angefallen sind.
Bei Gebäuden mit einem hohen Anteil an Maschinentechnik, die koordiniert mit der Technischen Ausrüstung geplant werden muss, kann dieser Mehraufwand schnell doppelt so hoch sein. Diese Ertragskiller gilt es durch strategische Maßnahmen zu vermeiden.
Ohne Grundregeln der Zusammenarbeit geht es nicht
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