02.10.2008 | Vertragsrecht
Forderungssicherungsgesetz hat letzte Hürde genommen
02.10.2008 | Die Bauwirtschaft besser vor Zahlungsaus fällen zu schützen. Dieses Ziel verfolgt das Forderungssicherungsgesetz, das der Bundesrat in der Sitzung vom 19. September endgültig abgesegnet hat und das nun zum
1. Januar 2009 in Kraft treten wird (Abruf-Nr. 082947).
02.10.2008 | Wichtig: Das Gesetz betrifft Sie doppelt. Einige Punkte helfen Ihnen, künftig schneller zu Ihrem eigenen Honorar zu kommen. Daneben müssen Sie die neuen Regeln aber auch in Ihrer Eigenschaft als Berater des Auftraggebers gegenüber ausführenden Unternehmen beachten. Wir werden deshalb im „Wirtschaftsdienst“ auf das Gesetz noch näher eingehen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 3 | ID 121886