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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · DIN-Normen

    Vertragsklauseln zur Verminderung des Haftungsrisikos im Bereich Baumängel

    | Viele DIN-Normen genießen in der Praxis einen zweifelhaften Ruf. Denken Sie zum Beispiel nur an die Normen zu den Ebenheitstoleranzen von Oberflächen im Neubau. Selbst wenn Sie Ihre Planung an der DIN ausrichten, sind Sie der Haftung nicht entledigt. Noch schwieriger ist es beim Bauen im Bestand. Wird zum Beispiel neuer, industriell hergestellter Putz, auf nicht geeignetem, aber aus denkmalpflegerischen Gründen unabänderlichem Untergrund im Fassadenbereich aufgebracht, dann stellt sich sofort die Haftungsfrage, wenn der Putz später Verfärbungen hat oder Putzrisse entstehen. |