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  • 01.02.2006 | Effizienz im Büro

    Die Bauüberwachung bei Eigenleistungen ist kaum wirtschaftlich zu erbringen

    Um Eigenleistungen und deren Überwachung durch Architekten und Ingenieure gibt es ständig Ärger. Das gilt für Eigenleistungen beim Bau eines Wohnhauses genauso wie für Eigenleistungen, die vom Personal der Facility-Management-Abteilung eines Unternehmens oder einer Behörde erbracht werden. Jedes Büro muss sich deshalb die Frage stellen, ob die Bauüberwachung von Eigenleistungen überhaupt wirtschaftlich darzustellen ist.  

     

    Um es vorwegzunehmen: Die Antwort lautet aus unserer Sicht in der Regel eher „Nein“ als „Ja“. In den „Nein-Fällen“ sollten Sie die Überwachung von Eigenleistungen, wenn möglich, vertraglich ausgrenzen. Warum das so ist und wie Sie dies vertraglich im Einvernehmen mit dem Auftraggeber regeln, erfahren Sie im folgenden Beitrag.  

    Die Fakten

    Zunächst ist ein Blick auf die Fakten vonnöten. Und der ergibt für Honorar bzw. Vertragsinhalt/Leistungspflichten Folgendes:  

     

    Honorar

    Die anteiligen Kosten der Eigenleistung (Lohn und Material auf Basis ortsüblicher Kosten und Tariflöhne) sind bei Ihrem Honorar anrechenbar. Das gilt auch dann, wenn Sie die Eigenleistungen bei der Honorarermittlung schätzen müssen, weil Ihnen Belege fehlen.