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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Einzelfallentscheidung

    Ist falsch vereinbarte Honorarzone unumstößlich?

    | Viele Planer sehen sich unter Auftragsdruck gezwungen, im Vertrag eine - unzutreffende - Honorarzone zu akzeptieren, die zu einem Honorar unterhalb des Mindesthonorars führt. Wer glaubt, solche Vereinbarungen mit der Schlussrechnung korrigieren zu können, sollte eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg kennen. |